Welche Unternehmen benötigen Brandschutzhelfer? Jedes Unternehmen ist gesetzlich verpflichtet, Brandschutzhelfer jederzeit vorzuhalten. Die DGUV Information 205-023 beginnt im Vorwort mit dem Satz “Ein Brand stellt für jedes Unternehmen eine ernste Gefährdung dar.” In Abschnitt 1.2 wird die DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) dann deutlicher:
“Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch fachkundige Unterweisung und praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut zu machen und als Brandschutzhelfer zu benennen.”
Das bedeutet zunächst: Jedes Unternehmen, das Beschäftigte hat, benötigt Brandschutzhelfer. Unter Beschäftigten sind angestellte Mitarbeiter zu verstehen. Als Selbstständiger, Freelancer bzw. 1-Mann-Betrieb benötigen Sie nach DGUV keinen Brandschutzhelfer in Ihrem Betrieb. Sobald der erste Beschäftigte angestellt ist, fällt Ihr Betrieb unter die o.g. DGUV-Vorschrift.