Wie viele Brandschutzhelfer benötigt mein Unternehmen? Jedes Unternehmen in Deutschland benötigt eine ausreichende Anzahl von Brandschutzhelfern, sobald der Betrieb mind. 1 angestellten Mitarbeiter hat. Die DGUV Information 205-023 konkretisiert dies in Abschnitt 1.2 folgendermaßen:
“Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ist bei normaler Brandgefährdung nach ASR A2.2 (z.B. Büronutzung) in der Regel ausreichend.”
Das bedeutet in der Praxis:
Ihr Unternehmen benötigt – egal wie viele Mitarbeiter Sie haben – immer mindestens einen anwesenden Brandschutzhelfer. Da ein einzelner Mitarbeiter niemals stets anwesend ist (Urlaub, Krankheit, Kundentermin, Mittagspause, …) sollten Sie immer mindestens 3 ausgebildete Brandschutzhelfer in Ihrem Betrieb haben. So können Sie sicherstellen, dass immer mindestens ein ausgebildeter Brandschutzhelfer anwesend ist. Sie als Unternehmer müssen gewährleisten, dass bei einem Brand sofort ein Brandschutzhelfer einsatzbereit war.
Bei größeren Betrieben benötigen Sie entsprechend mehr Brandschutzhelfer, zum Beispiel: 100 Mitarbeiter, 5% -> 5 Brandschutzhelfer.