Welche Unternehmen benötigen Brandschutzhelfer?

Welche Unternehmen benötigen Brandschutzhelfer? Die DGUV Information 205-023 beginnt im Vorwort mit dem Satz “Ein Brand stellt für jedes Unternehmen eine ernste Gefährdung dar.” In Abschnitt 1.2 wird die DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) dann deutlicher:

“Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch fachkundige Unterweisung und praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut zu machen und als Brandschutzhelfer zu benennen.”

Das bedeutet zunächst: Jedes Unternehmen, das Beschäftigte hat, benötigt Brandschutzhelfer. Unter Beschäftigten sind angestellte Mitarbeiter zu verstehen. Als Selbstständiger, Freelancer bzw. 1-Mann-Betrieb benötigen Sie nach DGUV keinen Brandschutzhelfer in Ihrem Betrieb. Sobald der erste Beschäftigte angestellt ist, fällt Ihr Betrieb unter die o.g. DGUV-Vorschrift.

Wie viele Brandschutzhelfer benötigt mein Unternehmen? Hier weiterlesen …

Leave a Reply

Your email address will not be published. Required fields are marked *